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21 Ergebnisse zum Thema "LKW"
Ergebnisse 16 bis 21

Klarstellung des BMF zur Einstufung von Geländefahrzeugen und Stationswagen als Kleinlastkraftwagen/Kleinbusse

Mai 2005 / Kategorien: Klienten-Info

Von dieser Einstufung hängt es ab, ob für dieses Fahrzeug der Vorsteuerabzug zusteht, bzw. die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Das BMF hat in der Information vom 24. Jänner 2005 die Kriterien für diese Einstufung wie folgt kundgetan: :: Für Fahrer und...

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Das Kraftfahrzeug im Steuerrecht

August 2004 / Kategorien: Klienten-Info

:: Einkommen- bzw. Lohnsteuerrecht Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein mehrspuriges KFZ zur privaten Nutzung (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz), liegt ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor. Der Sachbezug beträgt monatlich 1,5% der Anschaffungskosten...

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Kurz-Info: Herabsetzung der Steuersätze bei der Kraftfahrzeugsteuer

Februar 2004 / Kategorien: Klienten-Info

Wie bereits in der Jänner-Ausgabe berichtet, wurde mit 1. Jänner 2004 für LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Maut eingeführt. Die Maut tritt an die Stelle der Straßenbenützungsabgabe und beträgt je nach Achszahl 13 Cent...

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Wichtige Termine 2004 im Überblick

Januar 2004 / Kategorien: Klienten-Info

Ab 1. Jänner 2004 Anhebung des allgemeinen Einkommensteuer-Absetzbetrages auf € 1.264,- p.a. Lohnnebenkostenreduktion für ältere Arbeitnehmer Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne LKW-Maut: Ø 22 Cent / km (Autobahn und...

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Kurz-Info: LKW-Maut

Januar 2004 / Kategorien: Klienten-Info

LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen müssen im Rahmen der kilometerabhängigen Maut je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn oder Schnellstraßen-Kilometer bezahlen. Durchschnittlich beträgt die Maut damit 22 Cent. Ein...

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Kurz-Info: LKW begründet keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit

August 2003 / Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info

Laut VwGH 25.9.2002, 99/13/0034 begründet ein LKW, bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit für den LKW-Lenker keinen weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Damit steht der steuerlichen Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes als Reisekosten nichts im Wege.

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