Erhöhte Lebenserhaltungskosten durch Bulimie als außergewöhnliche Belastung
Der Gesetzgeber knüpft bei der steuerlichen Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung an die Voraussetzungen der Außergewöhnlichkeit , Zwangsläufigkeit und der wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ....