Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.sms-impuls.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Neue Postanschriften der Finanzämter


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Kurz-Info: Neue Postanschriften der Finanzämter

Februar 2021
Kategorien: Klienten-Info

Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung (siehe auch KI 04/20) ist es auch zu neuen Postanschriften der (Finanz)Ämter gekommen. Die folgenden Adressen sind für den Postversand von Schriftstücken zu verwenden.

  • Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien;
  • Finanzamt für Großbetriebe, Postfach 251, 1000 Wien;
  • Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien;
  • Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge, Postfach 253, 1000 Wien.

Als Übergangsbestimmung können bis zum 31. Dezember 2021 auch noch die bisherigen Postanschriften der Finanzämter (z.B. Finanzamt Wien 1/23 für den 1. und 23. Bezirk in Wien) verwendet werden.

Überdies müssen die aktuellen Bankverbindungen der entsprechenden Ämter verwendet werden, um Verwaltungsmehraufwand zu vermeiden. Eine etwaige Umbuchung aufgrund der Verwendung einer veralteten Bankverbindung erfolgt auf Gefahr des Abgabepflichtigen. Nähere Infos finden sich unter https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/steuerzahlungen.html.