Finanzverwaltung fixiert die steuerliche Behandlung von Hospitality Packages im Rahmen der EURO 2008
Das BMF hat in einer Info vom 30.4.2008 die ertrag- wie umsatzsteuerliche Behandlung sogenannter Hospitality Tickets (passender: Hospitality Packages) klargestellt. Wie bereits in der letzten Ausgabe (Klienten-Info Mai 2008, "Die steuerliche Behandlung von Hospitality Packages für die EURO 2008") erwähnt, sind aus Marketingzwecken unentgeltlich an Geschäftsfreunde weitergegebene Hospitality Packages ertragsteuerlich zu 50% als Betriebsausgabe abzugsfähig und berechtigen das Unternehmen überdies zum vollen Vorsteuerabzug (ohne Eigenverbrauchsbesteuerung).
Werden anstelle des Packages bloß Tickets für Spiele der EURO 2008 erworben und unentgeltlich an Geschäftspartner überlassen, so können die Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, da von einem nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwand auszugehen ist. Folglich ist auch kein Vorsteuerabzug möglich. Hingegen gelten die Ticketkosten zur Gänze als Betriebsausgabe und erlauben den vollen Vorsteuerabzug, sofern sie im Rahmen einer Werbemaßnahme an Kunden verlost bzw. vergleichbar unentgeltlich abgegeben werden.
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