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Architekten sind steuerrechtlich in der Regel keine Künstler

Mai 2011 / Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info

Auch wenn im Alltag Architekten durchaus künstlerische Fähigkeiten zugeschrieben werden, liegt steuerrechtlich hingegen in der Regel keine künstlerische Leistung vor. Demzufolge kommen Architekten auch nicht in den Genuss der Gewinnrückverteilung (auf 3 Jahre)...

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